Unsere Leistungen

Die überwiegende Tätigkeit im Arbeitsrecht wird bei der Beratung und gerichtlichen Interessenswahrnehmung in Kündigungsschutzangelegenheiten ausgeübt; zunehmend wird Rechtsrat bei Abschluss von Arbeitsverträgen oder Altersteilzeitverträgen gesucht.

– Kündigungsschutzklagen
– Gestaltung von Arbeits- und Altersteilzeitverträgen

Der Arbeitsplatz ist die Basis der Existenz – wir vertreten Ihre Interessen und Forderungen.

Wir beraten Sie als Erbe, Miterbe oder Erblasser in sämtlichen mit einem Erbfall in Zusammenhang stehenden Fragen wie:

  • gesetzliche Erbfolge
  • Inhalt von Testamenten und Erbverträgen
  • Rechte und Pflichten der Erben
  • Testamentsvollstreckung
  • Pflichtteilsansprüche

Was Ihnen zusteht und wie Sie Ihr Erbe regeln – dafür unterstützen und beraten wir Sie.

Wir beraten Sie gerne in zahlreichen Angelegenheiten, die das Mietrecht betreffen.

Ob Vermieter oder Mieter, wir garantieren Ihnen, dass Ihren Fragen auf einer vertrauensvollen Basis und mit stets aktuellem Fachwissen nachgegangen wird.

Insbesondere kommen hier folgende Angelegenheiten in Betracht:

  • Mietrückstände
  • Mietminderungen / Mieterhöhungen
  • Kündigungen
  • Räumungsklagen
  • Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • Überprüfung von Nebenkostenabrechnungen
  • Schönheitsreparaturen

Im komplizierten Mietrecht profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung.

Beim privaten Baurecht ist wichtigste Angelegenheit die Sichtung der Vertragsunterlagen und die Sicherung von Beweisen durch Sachverständige, da nach Fertigstellung eines Bauvorhabens oftmals der Mangel nicht mehr nachzuweisen sein wird.

Je nach Interessenlage – Vertretung des Bauherrn/Auftraggebers oder der Baufirma/des Auftragnehmers – ist es erforderlich, bei dem Schaden, der z. B. durch unsachgemäße Herstellung/Verarbeitung entstanden ist, den Verursacher aufzufordern:

  • die Arbeitsleistung nachzubessern
  • eine Werklohnminderung oder einen Vertragsrücktritt oder Schadensersatz geltend zu machen.

Bei der Verbraucherinsolvenz muss der Mandant zur zweck- und erfolgversprechenden Interessenwahrnehmung vorab eine genaue Auflistung aller Gläubiger erstellen und vorhandene Vollstreckungstitel beibringen.
Danach wird die Rechtsangelegenheit zum weitaus überwiegenden Teil durch den Rechtsanwalt betrieben, indem dieser

  • den Gläubigern eine außergerichtliche Schuldenbereinigung nach den Möglichkeiten des Schuldners vorschlägt,
  • bei Ablehnung der außergerichtlichen Schuldenbereinigung das Verfahren in das gerichtliche Insolvenzverfahren überleitet
  • und danach als Treuhänder die Abwicklung des Verfahrens überwacht.

Beim Verkehrsrecht findet die erste Kontaktaufnahme in der Regel nach dem Verkehrsunfall statt.
Ab diesem Zeitpunkt kümmert sich der Rechtsanwalt umfassend um die Schadensregulierung, angefangen von der:

  • Nachforschung der schadensregulierenden Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung,
  • Verständigung der Kraftfahrzeughaftpflicht- / Kaskoversicherung des Geschädigten,
  • Beauftragung eines Sachverständigen zur Schadensaufnahme,
  • Einsichtnahme von staatsanwaltlichen Ermittlungs- oder verwaltungsrechtlichen Ordnungswidrigkeitenakten,
  • Anschreiben der Kraftfahrzeughaftpflicht- oder Kaskoversicherung des Schädigers,
  • schnelle und zielgerichtete Durchsetzung der Schadensabwicklung,
  • Fertigung von Stellungnahmen gegenüber der Staatsanwaltschaft oder der Bußgeldstelle zum Versuch der Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens.